Pro Kalenderjahr ist im Freistaat Sachsen ein Urlaubsaufenthalt für die Dauer von sieben bis vierzehn Tagen förderfähig für Eltern und Alleinerziehende mit ihren Kindern oder Pflegekindern. Die Unterlagen sind spätestens einen Monat nach Beendigung des Urlaubs bei der Antragstelle einzureichen. Im Informationsblatt erhalten Sie alle Informationen.

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