
Hort
21.09.2026. Am 21. September 2026 richten der Elternbeirat und die Elternvertretung des Hortes Zwota an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis die „Bitte um rechtsaufsichtliche Prüfung des Verfahrens zur geplanten Verlegung der Hortbetreuung an die Grundschule Klingenthal vor der Stadtratssitzung am 22.09.2026“. Mit Eil-Vermerk wird das Amt ersucht zu prüfen, ob die Verfahren bis zur anstehenden Entscheidung den rechtlichen Anforderungen entspechen. Kritisiert werden die fehlende Beteiligung der Eltern der Hortkinder und schulischer Gremien, die noch fehlende Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes für den erweiterten Hortstandort im SportCampus, falsche Fristsetzungen und das Verfahren zu den personellen Entscheidungen für den zukünftigen Hort.
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Klingenthal richtete sich am 21.09.2026 diese e-Mail der Elternbeiräte:
Betreff: Stellungnahme der Eltern des Hortes Zwota zur geplanten Verlegung der Hortbetreuung an die Grundschule (TOP 7 der Stadtratssitzung am 22.09.2026) – bitte um Zuleitung an alle Mitglieder des Stadtrates
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Sandner,
wir wenden uns heute als Elternbeirat der Kinder des Hortes Zwota an Sie, weil die geplante Verlegung der Hortbetreuung an die Grundschule bereits in der morgigen Stadtratssitzung beraten und beschlossen werden soll.
Nach unserem Dafürhalten ist die Entscheidung in der gegenwärtigen Form übereilt vorbereitet, und die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungen haben bislang nicht stattgefunden.
1. Wir als Eltern der Hortkinder wurden vor der Entscheidung nicht im gesetzlich gebotenen Umfang beteiligt. Nach § 6 Absatz 1 SaKitaG wirken die Erziehungsberechtigten durch die Elternversammlung und den Elternbeirat an der Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung mit und sind an allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen, was ausdrücklich auch für die Fortschreibung und Änderung pädagogischer Konzepte gilt. Dasselbe ergibt sich aus § 22 a Absatz 2 Satz 2 SGB VIII, wonach die Erziehungsberechtigten an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen sind (ggf. der Horte) ist eine solche wesentliche Entscheidung. Eine Informationsschrift und eine Infoveranstaltung können diese Beteiligung nicht ersetzen. Eine Elternversammlung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vor der Stadtratssitzung hat nicht stattgefunden.
2. Bislang fehlt auch die Beteiligung der Schulgemeinde der aufnehmenden Grundschule. Uns ist bekannt, dass weder der Elternrat der Grundschule in die Planungen einbezogen wurde, noch die Schulkonferenz die beabsichtigte „Übernahme“ des Hortes erörtert hat. Dabei ist der Elternrat nah § 47 Absatz 2 SaSchulG gerade das Gremium, das die Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden vertritt und gegenüber der Schulleitung über ein Auskunfts- und Beschwerderecht verfügt. In der Schulkonferenz wirkt auch der Schulträger mit Stimmrecht mit, um die Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gestalten. Gerade weil die vorgesehene Doppelnutzung mehrerer Räume eine enge Abstimmung zwischen Schule und Hort erfordert und die Stadt selbst auf die erforderliche Kooperation zwischen Schule und Hort mit konzeptionellem Zusammenhang zum Unterricht verweist, müsste die Schulkonferenz vor einer Grundsatzentscheidung des Stadtrates eingebunden sein.
Auch die Schulleitung sieht nach unseren Informationen den Zeitplan an zu eng an und hat noch offene Fragen, die geklärt werden sollten, bevor ein Beschluss gefasst wird.
3. Darüber hinaus ist die aufsichtsrechtliche Grundlage noch nicht gesichert. Nach § 45 SGB VIII bedarf der Betrieb der Einrichtung einer Erlaubnis, die der Träger vor der Betriebsaufnahme einzuholen hat. Insbesondere erfordert auch die räumliche Verlegung einer Einrichtung eine neue, standortbezogene Betriebserlaubnis, und der Betrieb ohne die erforderliche Erlaubnis ist ordnungswidrig. Auch die Stadt selbst macht den Start zum 26.10.2026 vom Vorliegen der Betriebserlaubnis abhängig. Für die Kinder und ihre Familien muss abhängig vom Ausgang des Erlaubnisverfahrens die Betreuung lückenlos gesichert bleiben.
4. Nach den uns vorliegenden Informationen haben wir auch Zweifel, ob die Beteiligungsrechte des Personalrats nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz bei den beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen vor der Entscheidung des Stadtrates gewahrt wurden.
5. Den Änderungsvertrag werden nicht alle Eltern in der gegenwärtigen Form unterzeichnen. Der Entwurf enthält noch unbeschriftete Felder für den maßgeblichen Zeitpunkt und das Inkrafttreten, die vor einer Unterschrift vollständig ausgefüllt sein müssen.
6. Zudem bitten wir um schriftliche Auskunft zu folgenden Punkten:
– Wann wurde der Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis für den neuen Standtort beim Landesjugendamt gestellt?
– Bestehen zwischen Stadt und Landesschulbehörde bzw. Grundschule bereits Vereinbarungen zur Doppelnutzung der Räume und Außenflächen?
– Was geschieht konkret, wenn die Betriebserlaubnis nicht bis zum 26.10.2026 vorliegt, und welche Rückfalllösung ist hierfür vorgesehen?
– Wir um Erläuterung, auf welcher rechtlichen Grundlage die Unterschrift unter dem Änderungsvertrag bereits zum 30.09.2026 erforderlich sein soll, um die „Versicherung“ der Kinder am neuen Betreuungsort sicherzustellen, obwohl Stadtratsbeschluss und Betriebserlaubnis noch ausstehen.
– Schließlich bitten wir um Beantwortung der > FRAGEN
Wir werden morgen Abend an der öffentlichen Sitzung teilnehmen und die uns zustehende Bürgerfragestunde nutzen, um unsere Anliegen zu vertreten. Außerdem haben wir heute bereits das zu Ihrer Information beigefügte Schreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde geschickt und um kommunalaufsichtliche Prüfung der zahlreichen offenen Fragen gebeten.
Wir bitten Sie höflich, diese Email sofort allen Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis zu geben und uns möglichst bereits vor der Sitzung – jedenfalls aber in der Sitzung – eine Rückmeldung zu unseren Fragen zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
die Elternbeiräte